Glossar

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine Sonderform der Teilzeitarbeit. Ein Ziel ist es, älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu ermöglichen. Bei der Altersteilzeit wird die verbleibende Arbeitszeit um die Hälfte gekürzt. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und kommt zudem für die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge auf. Von der Altersteilzeit Gebrauch machen, können in der Regel Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern das Modell der Altersteilzeit zu ermöglichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren Altersteilzeit immer auf freiwilliger Basis. In vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind Regelungen zur Altersteilzeit genau festgelegt.

Arbeitszeit

Als Arbeitszeit wird im Allgemeinen die Zeit bezeichnet, die für eine gegen Entgelt erbrachte Tätigkeit oder Dienstleistungen verwendet wird. Arbeitszeit lässt sich also definieren als diejenige Zeit, in der ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber gegen eine festgelegte Bezahlung arbeitet. Der tägliche, wöchentliche und jährliche Umfang, Beginn und Ende eines Arbeitstages sowie Pausen- und Urlaubsregelungen sind durch gesetzliche Bestimmungen, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung geregelt.

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung, auch als Personalzeiterfassung bekannt, bezeichnet die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit eines jeden Mitarbeiters im Unternehmen. Zur Erfassung von Arbeitszeiten bieten sich sowohl analoge als auch digitale Mittel und Tools an.
Eine einfache und zuverlässige Lösung zur Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Urlaubskalendern bietet Arbeitszeiterfassung.com. Ortsunabhängig - vom Desktop-PC im Büro oder mit dem Smartphone beim Außentermin – Mitarbeiter können sich mit einem Klick ein- und ausstempeln sowie Urlaubsage, Fortbildungen, etc. digital verwalten.

Arbeitszeitkonto

Das Arbeitszeitkonto, auch genannt Stundenkonto, ist ein betriebliches Konto eines Arbeitnehmers, auf dem über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit dokumentiert (gesammelt) wird, um zu einem späteren Zeitpunkt einen Freizeitausgleich oder eine bezahlte Freistellung zu ermöglichen. Üblich ist die Verwendung eines sogenannten Kurzzeitkonto bei dem der (Zeit-)Ausgleich innerhalb des vereinbarten Zeitraums – meist innerhalb eines Kalenderjahres – stattfindet. Alternativ machen einige Unternehmen auch von der Möglichkeit eines Langzeitkonto Gebrauch. Auf dem Langzeitkonto, das teilweise auch Lebensarbeitszeitkonto genannt wird, sammeln Arbeitnehmer ihre Überstunden mit dem Ziel eines zeitweiligen (beispielsweise für ein Sabbatjahr) oder vorzeitigen Ausstiegs aus dem Berufsleben.

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten beschreibt die vom Gesetzgeber verlangte Aufzeichnungspflicht täglich geleisteter Arbeitsstunden.

Die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten galt und gilt für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche. Dazu zählen unter anderem:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Herbergen
  • Speditions-, Transport und Logistikbereich
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Messebau
  • Fleischwirtschaft

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2019 hat sich allerdings einiges geändert: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit aller ihrer Mitarbeiter systematisch und vollständig zu erfassen und dokumentieren. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, die für alle EU-Bürger gilt, soll vor allem die Rechte der Arbeitnehmer stärken und vor Ausbeutung schützen. Arbeitgeber in Europa sind nun aufgefordert, Arbeitszeiten entweder händisch oder digital zu dokumentieren.

Gleitzeit

Als Gleitzeit, Gleitzeitarbeit oder auch gleitende Arbeitszeit bezeichnet man die Arbeitszeitregelung bei der ein Arbeitnehmer innerhalb eines festgelegten zeitlichen Rahmens selbst bestimmen kann, wann er mit der Arbeit startet und wann endet. Die Zeitspanne zwischen spätmöglichstem Arbeitsbeginn und frühestem Arbeitsende wird als Kernzeit oder Kernarbeitszeit bezeichnet. Die Rahmenbedingungen für die Kernarbeitszeit sind meist innerhalb der Betriebsvereinbarung festgelegt.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist als geringstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt zu definieren, das in seiner Höhe unter anderem von einer aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bestehenden Mindestlohnkommission der Bundesregierung bestimmt wird. Die Anpassung des Mindestlohnes erfolgen in der Regel alle zwei Jahre. Am 01.01.2020 wurde der Mindestlohn auf 9,35 € erhöht.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre, also auch für Rentner, Minijobber und Schüler. Schüler müssen dabei 18 Jahre oder älter sein oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Wichtig: Der Mindestlohn gilt darüber hinaus auch für ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einem in- oder ausländischen Unternehmen angestellt sind.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, für ehrenamtlich arbeitende Personen, für Personen im Freiwilligendienst, für Personen, die an einer Maßnahme der Arbeitsförderung teilnehmen, für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz sowie für Selbstständige.

Zudem sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung sowie Pflichtpraktika und freiwillige Praktika für eine Dauer von maximal drei Monaten, die während der Ausbildung oder des Studiums geleistet werden, von der Mindestlohnregelung ausgeschlossen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit vom gesetzlichen Mindestlohn abzuweichen.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren zahlreiche Branchen-Mindestlöhne. Über diesen kommen sich die jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeber in einem Tarifvertrag überein und er wird von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Eine Übersicht zu den aktuellen Branchen-Mindestlöhnen veröffentlicht unter anderem der Deutscher Gewerkschaftsbund.

Mehr dazu unter: Branchenmindestlöhne

Pause

Die Pause oder auch Arbeitspause bezeichnet eine durch das Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 geregelte Arbeitsunterbrechung. Während eines Arbeitstages dient die Paus der geistigen Entspannung und der körperlichen Erholung. Pausenzeiten hängen immer von der Länge der Arbeitszeit an einem Arbeitstag ab. Als Regel gilt: Je höher die Anzahl der Arbeitsstunden, desto länger die Pausenzeit. Zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Pausenregeln:

  • Ab einer geleisteten Arbeitszeit von 6 Stunden muss der Arbeitnehmer eine Pause von 30 Minuten einlegen.
  • Ab einer geleisteten Arbeitszeit von 9 Stunden muss der Arbeitnehmer eine Pause von 45 Minuten einlegen.

Stundenzettel

Mit klassischen Stundenzetteln werden Arbeitszeiten unter Angabe von Arbeitsbeginn und Arbeitsende dokumentiert. Auf dem Stundenzettel müssen neben dem Namen des Mitarbeiters das Datum des Arbeitstages, Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit, d.h. unter Abzug der Pause, notiert werden.

Das Original-Exemplar des ausgefüllten Stundenzettels verbleibt zur Aufbewahrung beim Arbeitgeber. Die Aufbewahrungspflicht der gesammelten Stundenzettel beträgt zwei Jahre und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Für einige Branchen gilt dabei die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten.

Wenn Sie eine Stundenzettel-Vorlage zum Ausdrucken benötigen, werfen Sie einen Blick in unsere Stundenzettel-Sammlung. Hier stehen Ihnen Stundenzettel-Vorlagen in unterschiedlichen Formaten als PDF, Word- und Excel-Dateien zur Verfügung.

Teilzeit

Teilzeit, auch Teilzeitarbeit oder Teilzeitbeschäftigung bezeichnet eine regelmäßige Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist ein Entgelt oder eine andere geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

Es gibt viele unterschiedliche Modelle in Teilzeit zu arbeiten, die hier vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales übersichtlich zusammengefasst sind: Teilzeit-Modelle

Urlaub

Als Urlaub ist die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts, also der bezahlte Erholungsurlaub, zu verstehen.

In Deutschland beläuft sich die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen unabhängig vom Lebensalter auf 24 Werktage im Kalenderjahr. In Österreich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 30 Urlaubstage bei einer 6-Tage Woche, bzw. auf 25 Urlaubstage bei einer 5-Tage Woche.

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die arbeitsfreien Samstage - tarif- oder einzelvertragliche Bestimmungen behandeln den Samstag allerdings nicht als Werktag.

Schwerbehinderte Menschen und Jugendliche verfügen über einen erweiterten Urlaubsanspruch.

Urlaubskalender

Mit Hilfe eines Urlaubskalenders lassen sich Urlaubstage einzelner Mitarbeiter und/oder Teammitglieder einfach und vorausschauend planen. Ein übersichtlicher und gepflegter Urlaubskalender hilft, Überschneidungen in der Urlaubsplanung zu vermeiden und auch in der Urlaubszeit für die Anwesenheit einer „Stammbesetzung“ im Unternehmen zu sorgen.

Zeitnachweis

Der Zeitnachweis gibt Auskunft über die erfassten Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers und wird in der Regel auf monatlicher Basis ausgestellt. Der Zeitnachweis ist eine Übersicht über die erfassten tagesbezogenen Zeitsalden wie dem Gleitzeitsaldo, also dem aktuellen Zeitguthaben, geleisteter Mehrarbeit und Abwesenheitstagen wie Urlaub oder Krankheit.


Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Der Arbeitnehmer kann seine eigenen Arbeitszeiten überprüfen und sicherstellen, dass er weder zu viel noch zu wenig arbeitet.
  • Der Arbeitnehmer kann Fehler in der Zeiterfassung sofort offenlegen und dem Vorgesetzten melden.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Der Arbeitgeber muss keine Stundenzettel, die am Ende des Monats eine aufwendige Abrechnung zur Folge haben, führen.
  • Der Arbeitgeber behält den Überblick über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter.