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Für welche Branchen gilt der Mindestlohn?

Immer wieder medial diskutiert und seit Jahren fester Bestandteil politischer Debatten: der gesetzliche Mindestlohn. Aber was genau ist unter dem Terminus „gesetzlicher Mindestlohn“ zu verstehen, wie hoch ist er und für welche Branchen gilt er?

Der Mindestlohn

Grundsätzlich ist er als geringstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt aufzufassen, das in seiner Höhe unter anderem von Mindestlohnkommission der Bundesregierung bestimmt wird. Anpassungen in der Höhe des Mindestlohns erfolgen in der Regel im Abstand von zwei Jahren. Seit dem 1. Januar 2019 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde und wird zum 1. Januar 2020 erneut angehoben – auf dann 9,35 Euro.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren zahlreiche Branchen-Mindestlöhne. Über diesen kommen sich die jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeber in einem Tarifvertrag überein und er wird von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Eine Übersicht zu den aktuellen Branchen-Mindestlöhnen veröffentlicht unter anderem der Deutscher Gewerkschaftsbund.

Mehr dazu unter: Branchenmindestlöhne

Um sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird, gilt für bestimmte Branchen eine Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten. Arbeitszeiten müssen in den betreffenden Branchen exakt notiert und aufbewahrt werden. Diese Dokumente sollten jederzeit abrufbar sein, sodass sie dem Gesetzgeber im Zweifelsfall auch noch in zukünftigen Jahren vorgelegt werden können.

In welchen Branchen muss die Arbeitszeit unbedingt erfasst und dokumentiert werden?

Die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten gilt generell für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen unter anderem:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Herbergen
  • Speditions-, Transport und Logistikbereich
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Messebau
  • Fleischwirtschaft

Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus diesen Branchen sind dazu angehalten, Arbeitszeiten genau zu erfassen. Beginn und Ende eines jeden Arbeitstages, sowie die tatsächliche Arbeitsdauer – also die Arbeitszeit abzüglich einer Pause - müssen genau dokumentiert werden.