
Wann wird die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Bereits im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Arbeitszeit zum Schutz der Beschäftigten vollständig erfasst werden muss (Rs C-55/18). Bisher ist das Urteil wurde in Deutschland zwar noch nicht in ein Arbeitszeiterfassungs-Gesetz überführt, die Einführung eines solchen Gesetzes ist allerdings zu erwarten. Juristen gehen davon aus, dass das Urteil in naher Zukunft in die deutsche Rechtsprechung eingehen wird.

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Warum ist Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Der Europäische Gerichtshof verweist in seinem Urteil auf die Verpflichtung des Arbeitgebers, die erforderlichen Mittel zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer bereitzustellen. Gemeint ist hier insbesondere die Beachtung der täglichen Mindestruhezeit, der wöchentlichen Ruhezeit sowie der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind nicht verhandelbar und können bei Nichteinhaltung im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Pflicht zur Personalzeiterfassung stärkt den Schutz der Arbeitnehmer ganz wesentlich. Zudem sorgt eine genaue Zeiterfassung für mehr Transparenz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Arbeitsgericht Emden entscheidet: Arbeitszeiterfassung Pflicht für Arbeitgeber besteht schon heute

Einzelne Arbeitsgerichte haben den vom EuGH angegebenen Maßstab bereits ihrer Rechtsprechung zugrunde gelegt. So hat das Arbeitsgericht Emden bereits im Februar 2020 entschieden, dass ein Arbeitgeber gegen seine Pflichten verstoßen hat, eine objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bringt nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber Vorteile. So versetzt die Arbeitszeiterfassung den Arbeitgeber in die Lage, sich gegen mögliche nicht berechtigte Klagen seiner Arbeitnehmer durchzusetzen. Insbesondere Prozesse über Vergütungsfragen (wie z. B. nicht bezahlte Überstunden) sind oft langwierig und teuer.
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Personalzeiterfassung im Arbeitgebermarketing

Die Personalzeiterfassung ist ein wichtiges Argument im Arbeitgebermarketing. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es besonders wichtig, Arbeitnehmer nicht nur angemessen zu entlohnen, sondern weitere Benefits wie die punktgenaue Personalzeiterfassung zu ermöglichen. Flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeitmodelle, Überstunden gegen Freizeitausgleich eintauschen - das alles basiert auf einer exakten Personalzeiterfassung.
Auch in Fällen von Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden kann die Arbeitszeiterfassung als Beweismittel dienen. So müssen Unternehmer, die für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet haben, möglicherweise den Nachweis erbringen, dass tatsächlich Arbeitsausfälle eingetreten sind.Durch die zunehmende Arbeit im Homeoffice entsteht zunehmend das Bedürfnis , die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer genauer nachzuvollziehen. Von einer sorgfältigen Arbeitszeiterfassung profitieren also beide Seiten, sowohl die Arbeitgeber als auch die Beschäftigten.
Pluspunkte einer Personalzeiterfassung
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